Wichtiger Hinweis zur Benutzung unserer Kletterhalle mit Kindern und Jugendlichen

Übertragung der Aufsichtspflicht von Minderjährigen bis 14 Jahre:

 

Da es sich beim Klettern und Bouldern um eine Risikosportart handelt, ist zur Nutzung unserer Kletteranlage folgendes zu beachten:

 

Bei der Beaufsichtigung von Minderjährigen bis 14 Jahre benötigen wir eine Bescheinigung zur Übertragung der Aufsichtspflicht auf eine erziehungsbeauftragte Person. 

 

Besucher zwischen 14 und 18 Jahre ohne Aufsichtsperson:

 

 

Ab 14 Jahren ist die einmalige Registrierung eines Erziehungsberechtigten vor Ort, sowie eine Einverständniserklärung für den Jugendlichen erforderlich.

 

 

Ein Nachweis ist nicht erforderlich wenn es sich um Gruppen oder Kurse mit ausgebildeten Klettertrainern handelt und bei hauseigenen Kursen.